Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 31. Januar 2019 in Madgeburg wird mit Expertenvorträgen und einer Podiumsdiskussion die Frage beantworten, wie ein datenschutzgerechter Einsatz von BIM das Bauen verbessern kann.
Building Information Modeling (BIM) beschreibt den Prozess der digitalen Modellierung zu einem Ganzen, insbesondere bei Gebäudeprojekten. Hierbei werden alle Daten zu einem Bauprojekt von der Planung über die Ausführung bis hin zur Instandhaltung zusammengefasst. Aus datenschutzrechtlicher Sicht werden die Daten gespeichert, abgerufen und können durch eine Massenermittlung ausgewertet werden. Beim BIM-Datenmodell wird darauf geachtet, dass die Möglichkeit der Trennung hinsichtlich der Zwecke der am Bauprojekt Beteiligten besteht. Die Herausforderung besteht darin, in allen Phasen des BIM-Prozesses personenbezogene Daten zu schützen.
Ausgehend vom Best-Practice-Beispiel „Planung und Bau des VDTC – Datengrundlage damals und heute“ werden vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung an den Mittelstand im Bauwesen dargelegt, um die datenschutzrechtliche Sicht bei BIM von Architekten, Ingenieuren und allen an Bauprojekten Beteiligten einzuhalten.
Die anschließende Podiumsdiskussion ermöglicht einen gemeinsamen Dialog zwischen Teilnehmern und Experten. Abschließend ist zusätzlich die Besichtigung des Elbedomes (VDTC) möglich.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.
18.01.2019