BIM4INFRA Leitfaden | Leistungsbeschreibung


Im Rahmen des Projektes BIM4INFRA2020 wurde ein erreichbares Szenario zur Umsetzung von BIM-Methoden ab dem Jahr 2020 definiert. Im Zuge dessen wurden die wichtigsten BIM-Anwendungsfälle als Empfehlung für die standardisierte Anwendung von BIM allgemein beschrieben. Teil 4 "Leitfaden zur Leistungsbeschreibung" umfasst BIM4INFRA2020 Handreichungen und Leitfäden.

In seinem 2015 veröffentlichten Stufenplan „Digitales Planen und Bauen” definiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Weg hin zu einer schrittweisen Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit dem Ziel, bis 2020 bei allen neu zu planenden Projekten BIM-Niveau I anzuwenden.

Im Oktober 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 vom BMVI beauftragt, über einen Zeitraum von zwei Jahren wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des BIM-Stufenplans zu schaffen. Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung entsprechender Leitfäden und Muster für die Vergabe und Abwicklung von BIM-Leistungen, insbesondere BIM-Anwendungsfälle.

Das hier vorliegende Dokument "Leitfaden zur Leistungsbeschreibung" dient unter anderem dem Wissenstransfer
von BIM und soll dabei helfen, BIM-Leistungen auszuschreiben, zu vergeben und abzuwickeln.

Teil 4 "Leitfaden zur Leistungsbeschreibung"

In diesem Dokument werden zunächst generelle Hinweise für Gestaltung von Verträgen mit BIM-Leistungen gegeben.
Hierzu werden in Kapitel 1 bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigende Randbedingungen benannt. Kapitel 2 gibt einen Überblick über die typischen BIM-spezifischen Vertragsanlagen. In Kapitel 3 werden sodann Vorschläge für die Struktur und Inhalte von Leistungsbeschreibungen mit BIM-Leistungen unterbreitet.


09.12.2019