Im folgenden werden "Planungsfreigabe" (AWF 9), "Kostenschätzung und Kostenberechnung" (AWF 10), "Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe" (AWF 11) und "Terminplanung der Ausführung" (AWF 12) näher betrachtet.
BIM-Anwendungsfall 9
Planungsfreigabe
Durchführung der Prüfläufe zur Freigabe der Planung auf Basis von BIM-Modellen und den daraus abgeleiteten 2D-Plänen.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Planungsfreigabe wird die verbesserte Nachverfolgbarkeit von Anmerkungen durch Verortung im 3D-Modell und Verknüpfung mit den 2D-Plänen, die erhöhte Terminsicherheit durch Nutzung digitaler Formate für die Nachverfolgung von Mängeln oder Änderungswünschen (z. B. mittels BCF-Format), die damit erhöhte Verständlichkeit durch einheitliche Kommunikation, die vereinfachte stichprobenartige Prüfungen geometrischer Aspekte durch verantwortlichen Prüfer möglich sowie die kürzere Übermittlungs- und Kommunikations-wege durch automatisierte Übergabe der 3D-Modelle und Informationen über eine gemeinsame Datenumgebung gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 2, 3, 4 und 5 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 10
Kostenschätzung und Kostenberechnung
Ermittlung strukturierter und bauteilbezogener Mengen (Volumen, Flächen, Längen, Stückzahlen) anhand des Modells als Basis für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen nach üblichen Kostengliederungen (AKVS, VV-WSV 2107, DIN 276-4, etc.).
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Kostenschätzung und Kostenberechnung wird die erhöhte Kostensicherheit des Gesamtprojektes durch verbesserte Transparenz und Prüfbarkeit der Ergebnisse, die Reduktion des Aufwandes für nachfolgende Kostenschätzung und Kostenberechnung, insbesondere bei erforderlichen Aktualisierungen der Mengenermittlung im Fall von Planungsänderungen und die Weiterverwendung der Ergebnisse in Verbindung mit weiteren Anwendungsfällen, z. B. Terminplanung gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 2 und 3 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 11
Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe
Modellgestütztes Erzeugen mengenbezogener Positionen des Leistungsverzeichnisses sowie modellbasierte Ausschreibung, Vergabe und Angebotsabgabe auf Basis der vorliegenden Planung
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode beim Leistungsverzeichnis, der Ausschreibung und der Vergabe wird der reduzierte Aufwand für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und mehrfachen Mengenauszügen, die erhöhte Kostensicherheit des Gesamtprojektes durch Minimierung von Nachträgen, die aus fehlerhaften Mengenauszügen in Leistungsverzeich-nissen resultieren sowie die erhöhte Prüfbarkeit und Transparenz von Positionen im Leistungsverzeichnis durch verbesserte Nachvollziehbarkeit anhand verknüpfter Bauteile gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 12
Terminplanung der Ausführung
Nutzung eines durch Verknüpfung von Vorgängen der Terminplanung mit den zugehörigen Modellelementenerstellten 4D-Modells zur Darstellung und Überprüfung des geplanten Bauablaufs.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Terminplanung der Ausführung wird der lückenlose Terminplan durch automatische Aufdeckung enthaltener Unregelmäßigkeiten während der Verknüpfung von Modellelementen und Terminplan, die erhöhte Terminsicherheit durch vereinfachte Kommunikation innerhalb bearbeitender Projektteams, die Akzeptanzsteigerung von Projekten von öffentlichem Interesse durch Visualisierung der Maßnahme und verbesserte Kommunikation und die Validierung der Machbarkeit gemäß Terminplanung, unter anderem anhand des visualisierten Bauablaufs gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI angewendet.
Während der Teil 6 der BIM4INFRA2020 Handreichungen und Leitfäden die BIM-Anwendungsfälle steckbriefartig darstellt, werden im BIM4INFRA2020 Bericht “Umsetzung des Stufenplans ‘Digitales Planen und Bauen’” die Themen in einer deutlich detaillierteren Ausprägung beschrieben. Dieser enthält außerdem eine ausführliche Erläuterung zur Herangehensweise bei der Herleitung der empfohlenen Anwendungsfälle.
21.10.2019