Bundestagsbeschluss: Weg frei für das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSig)


Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den von der Bundesregierung übermittelten Entwurf zum Planungssicherstellungsgesetz (PlanSig) beschlossen. Dabei soll es Bürgern angesichts der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen nun ermöglicht werden, sich alternativ auch digital an solchen behördlichen Verfahren zu beteiligen, die bislang eine physische Präsenz der Verfahrensbeteiligten erforderten.

Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie” angenommen. 

Mit dem bis März 2021 vorerst befristeten Gesetz soll im Zuge der Corona-Pandemie sichergestellt werden, dass sich Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie andere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angesichts infektionsschutzrechtlicher Beschränkungen nicht weiter verzögern sollen. Laut Gesetzesvorlage sollen nun „formwahrende Alternativen” für Verfahrensschritte in den Beteiligungsverfahren bereit gestellt werden, die bislang eine physische Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten erforderten. Zum einen können nun entsprechende Planungsunterlagen unter Wahrung einer Geheimvorschrift online zugänglich gemacht werden. Ferner heißt es in dem Gesetzentwurf: „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt”. Alternativ können hier auch Video- oder Telefonkonferenzen genutzt werden.

Inwieweit die Gemeindeverwaltungen die neuen digitalen Möglichkeiten des PlanSig für Planungs- und Genehmigungsverfahren nutzen werden bleibt abzuwarten. Auf der anderen Seite wird sich erst noch zeigen müssen, ob die digitalen Beteiligungsverfahren als Alternative zu den analogen Prozessen auch vonseiten der Bürger auf Akzeptanz stoßen werden. Zudem bleibt fraglich, ob auch alle Verfahrensberechtigten über die notwendige technische Infrastruktur und entsprechende IT-Kenntnisse verfügen, um Online-Konsultationen kurzerhand effektiv durchzuführen. 


15.05.2020

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