Bundesregierung schafft mehr Rechtssicherheit für Drohnen-Piloten


Der von der Bundesregierung vorgestellte „Drohnen-Aktionsplan“ soll die kommerzielle Nutzung der Kopter erleichtern und Bürokratie abschaffen.

Gute Nachrichten für Geodäten und Bauunternehmer, die Drohnen zur Vermessung großer Bauwerke oder die Überwachung ihrer Baustellen einsetzen. Der am 14. Mai vorgestellte „Drohnen-Aktionsplan“ der Bundesregierung soll den kommerziellen Einsatz unbemannter Kopter – auf Englisch „Unmanned Aircraft Systems (UAS) – erleichtern.

Die Bundesregierung will unter anderem die Vielzahl ständiger und temporärer Flugverbotszonen für Drohnen beseitigen. Dazu richtet sie „geografische UAS-Gebiete“ ein. Diese beschreibt die Bundesregierung als “festgelegte Bereiche des Luftraums, die nicht oder nur eingeschränkt mit Drohnen überflogen werden dürfen, etwa Wohngebiete, Einrichtungen und Infrastruktur-Anlagen.“

Der für den Aktionsplan verantwortliche Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beseitigt damit zwar den derzeit unüberschaubaren Wirrwarr an Flugverbotszonen. Zugleich schafft er jedoch neue Bürokratie. Denn auch künftig bedarf es für viele Befliegungen einer Genehmigung.

Diese sollen kommerzielle Drohnen-Betreiber nun allerdings leichter bekommen. Die Bundesregierung ordnet ihnen dazu mit dem Luftfahrt-Bundesamt einen zentralen Ansprechpartner zu. Außerdem soll eine digitale Plattform entstehen, auf der Kopter-Piloten Informationen zu allen UAS-Gebieten finden. Auf der Plattform sollen sie eines Tages auch Fluggenehmigungen in einem automatisierten Verfahren beantragen können. Wann das so weit sein wird, sagte Scheuer bei der Vorstellung des Aktionsplanes nicht.

Er kündigte lediglich an, dass sich künftig alle Drohnenbetreiber registrieren und bereits ab einer Startmasse ihrer UAS von 250 Gramm einen “Drohnen-Führerschein” erwerben müssen. Bislang ist dies nur für Fluggeräte erforderlich, die mehr als zwei Kilogramm wiegen. Der Zugang zu dem zentralen Drohnenregister sowie der Erwerb des Kenntnisnachweises sollen ebenfalls über die erwähnte Plattform möglich sein.


15.05.2020