Der im kürzlich veröffentlichen Leitfaden abgebildete Arbeitsschutzstandard versteht sich als eine Umsetzungshilfe der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln. Besonders jetzt zeigt sich der hohe Stellenwert von Sauberkeit und Hygiene. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt u.a., Reinigungshäufigkeiten anzupassen, vor allem in solchen Bereichen und für solche Flächen, die häufig und von vielen verschiedenen Menschen berührt werden. Dies dient nicht nur der Prävention von Infektionen. Zugleich wirken regelmäßige Hygienemaßnahmen im Unternehmen beruhigend auf die Beschäftigten.
Aber auch und besonders die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sorgen für eine hygienisch saubere Umgebung in Schulen, Verwaltungsgebäuden und nicht zuletzt Wirtschaftsbetrieben und tragen dadurch wesentlich zum Arbeitsschutz für Beschäftigte aller Branchen bei.
Bereits Ende April dieses Jahres hatte der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks seine “Handlungsempfehlung Reinigung und Hygiene während der COVID19-Pandemie” veröffentlicht.
26.10.2020