Wird eine Software “as a Service” angeboten, erwirbt der Käufer kein Eigentum an dem Programm. Vielmehr nutzt er dieses “als Dienstleistung” – auf Englisch “as a service”. Der Hersteller der Software stellt diese dazu in der Cloud zur Nutzung bereit. Statt eines einmaligen Verkaufspreises rechnet er eine Service- oder Abogebühr ab. Deren Höhe orientiert sich in der Regel an der Zahl der Anwender, die bei seinem Kunden die Software nutzen.